Anzahl der Beiträge : 213 Anmeldedatum : 08.03.11 Alter : 43 Ort : Berlin
Thema: KFZ Steuer für LOF zugelassene ATV/Quads Di Apr 10, 2012 9:41 am
das Eingangsposting lautete :
Hallo Leute, aktuell geht ein Ruck durch die Hauptstadt, der vielleicht auch in anderen Städten und Gemeinden interessant ist. Es geht um die Steuer für unsere geliebten Maschinen. Hier in Berlin wurde nämlich großflächig die anfallende Kfz-Steuer falsch berechnet. Dank eines Quadfreundes ist das nun aufgefallen und ein (bereits mehrfach erfolgreicher) Lösungsweg wurde erarbeitet.
Problem hier in Berlin: Die Zulassungsstelle scheint nicht alle relevanten Fahrzeugdaten an das zuständige Finanzamt weiterzuleiten. Damit erfolgt eine falsche Besteuerung. In meinem Fall 128,00 EUR statt 33,00 EUR bei der 500HO und 228,00 statt 45,00 EUR bei der 850XP. Bei der Zulassung hatte ich noch die "kleinen" Beträge mitgeteilt bekommen (Bescheid über KFZ-Steuer von der Zulassungsstelle), im Bescheid vom Finanzamt dann die mehr als doppelt so teuren.
Und so geht es...
Man prüfe seine Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Kfz-Schein): zu Punkt J sollte eine 89, zu 4 eine 1000 oder 2000, zu 14 ein Strich und zu 14.1 einen Strich haben. ---> jetzt kann man seine KFZ-Steuer noch einmal überprüfen lassen
Begründung: Die 89 steht für die Klasse des Fahrzeugs und wird somit auch über diese Klasse berechnet. Die Klasse 8 also 8900 um genau zu sein, gibt an das es ein Quad bzw. ATV ist. Diese 89 greift aber nur, wenn es zu Punkt 14 und 14.1 einen Emmissionswert gibt. Da aber bei mir/vielen anderen keine Werte drin stehen, muss die 8900 bzw. 89 als T-Klasse behandelt werden.
In der T-Klasse ist es dann die T5 für Fahrzeuge über 40 Km/h. In der T-Klasse wird ausschliesslich nach Gewicht berechnet, da diese Fahrzeuge keinen Emmisionswert haben.
Soweit alles klar? - Dann wird jetzt der Briefumschlag für das Finanzamt gefüllt:
1. Freundliches Anschreiben fertigen, in dem ihr darum bittet euren Bescheid noch einmal zu prüfen, da keine Werte bei 14 bzw. 14.1 vermerkt sind. 2. Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Vor- und Rückseite) beifügen 3. Kopie des KFZ-Steuerbescheides der Zulassungsstelle beifügen
--> Abschicken und warten...
In Berlin hat es bei mir ca. 2 Wochen gedauert und voilà der Änderungsbescheid flattert ins Haus (incl Rückzahlung!)
---------- Danke in diesem Zusammenhang auch noch einmal an "Paintman" und "Fluxus" aus dem Berliner Quadfreunde Forum, die sich die Mühe gemacht haben, das alles zu recherchieren.
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jumanschi Greenhorn
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Thema: Re: KFZ Steuer für LOF zugelassene ATV/Quads Mo Okt 08, 2012 6:35 am
konsolenritter schrieb:
Hast Du beim RZR irgendwie anders argumentiert in deinem Widerspruch?
Nein, genau so wie von deth stroke hier im Thread beschrieben, kurz aufs Fax und gut wars!
carstene Mudding Chef
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Thema: Re: KFZ Steuer für LOF zugelassene ATV/Quads Di Okt 09, 2012 9:16 pm
Ich hatte wohl eben schon bei den Hessen geschrieben.
Aber ich glaube hier gehörts eher hin...
Mein erstes Schreiben (mit der Bitte um Prüfung des Bescheid) ging am 15.08 per Post ans örtliche Finanzamt - keine Reaktion
Am 24.09 der gleiche Vorgang als Erinnerungsmail direkt nach Düsseldorf.. auch hier keine Antwort
Ich werde jetzt das Ganze wohl mal per Einschreiben machen
Dann muss sich zumindest jemand bewegen
Mannmannmann
Grüsse Carsten
carstene Mudding Chef
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Thema: Re: KFZ Steuer für LOF zugelassene ATV/Quads Mo Okt 15, 2012 5:27 am
Am Samstag kam postwendend die Antwort ANTRAG ABGELEHNT
Begründung ist das Kleintraktoren auch nicht als Zugmaschine zugelassen werden und daher die Besteuerung nach 25,xx pro 100 cm³ gerechtfertigt sind..
Für diese Antwort und Begründung brauchten die 2 Seiten....
Schade
Grüsse Carsten
carstene Mudding Chef
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Thema: Re: KFZ Steuer für LOF zugelassene ATV/Quads Mi Okt 24, 2012 2:59 am
Hie rmal was spannendes zu lesen http://www.service-bw.de/zfinder-bw-web/showConcern.do?anliegenId=5857
....Sollte ein Quad bzw. ein ATV kraftfahrzeugsteuerrechtlich ausnahmsweise als land- und forstwirtschaftliche Zugmaschine zu qualifizieren sein, käme für dieses Fahrzeug eine Befreiung nach § 3 Nr. 7 Buchst. a KraftStG unter den dort genannten Voraussetzungen in Betracht."......
Habt Ihr eigentlich einen entgültigen oder einen vorläufigen Steuerbescheid bekommen?
DethStroke Mudding Chef
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Thema: Re: KFZ Steuer für LOF zugelassene ATV/Quads Mi Okt 24, 2012 6:33 am
ich hab nen endgültigen
THe DEthStzroke
carstene Mudding Chef
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Thema: Re: KFZ Steuer für LOF zugelassene ATV/Quads Mi Okt 24, 2012 7:14 pm
Ich bin echt am überlegen ob ich in Düsseldorf mal ganz unschuldig nachzufragen wie so ein Ding eingestuft wird....
Je nach dem wie die sich entscheiden werde ich mein Fianmt mal auf den Zahn fühlen
Alle sparen ... nur icke nit...
T-Bone Mudding Expert
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Thema: Steuerbescheid 2012/2013 Do Jan 24, 2013 1:40 am
Es geschehen doch noch Wunder !!! Habe vom Gießener Finanzamt mein Steuerbescheid für die Dicke heute bekommen. Für 719 kg bezahle ich ab dieses Jahr nur noch 45Euronen... Und es kommt noch besser, bekomme sogar vom letzten Jahr noch was raus, da es rückwirken zum letzten Jahr gültig ist. Einstufung nun nach §9 abs. 1 Nr 3 KfraftStg. Wollte die Tage wie einige hier beim Fiskus nachfragen, aber dat spare ich mir jetzt. So lass ich mir das gefallen.
schlammperle Mudding Chef
Anzahl der Beiträge : 509 Anmeldedatum : 22.01.12 Ort : Lehre
Thema: Re: KFZ Steuer für LOF zugelassene ATV/Quads Do Jan 24, 2013 1:13 pm
Auch den Steuerbescheid bekommen ,45 Taler für 680kg zulässiges Gesamtgewicht,keine ahnung warum manche nur 33 Taler zahlen.
carstene Mudding Chef
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Thema: Re: KFZ Steuer für LOF zugelassene ATV/Quads Do Jan 24, 2013 8:40 pm
T-Bone schrieb:
..... Einstufung nun nach §9 abs. 1 Nr 3 KfraftStg. Wollte die Tage wie einige hier beim Fiskus nachfragen, aber dat spare ich mir jetzt. So lass ich mir das gefallen.
.....
Du kommst ja nu aus Giessen... Das liegt ja m.W. nach (nicht ) in NRW
Bei uns in GM machen die diese niedrige Besteuerung nicht. Ich habe die Begründung auch schriftlich vorliegen. Sprich mir hat man über 120 Euro abgebucht
Versicherungstechnisch lebt man mit dem Nachteil das die Prozente nicht runter gehen und dann auch noch das man Steuer für Hubraum ohne Kat bezahlt.
Bin drauf und dran mal einen Brief nach Düsseldorf zu schreiben. Würde dort aber gerne (einen unkentlich gemachten) günbstigen Steuerbescheid und meinen teuren beilegen.
Würde sowas helfen?
Wer kann mir aus NRW einen solchen Bescheid zur Verfügung stellen?
Grüsse Carsten
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Thema: Re: KFZ Steuer für LOF zugelassene ATV/Quads