Anzahl der Beiträge : 213 Anmeldedatum : 08.03.11 Alter : 43 Ort : Berlin
Thema: KFZ Steuer für LOF zugelassene ATV/Quads Di Apr 10, 2012 9:41 am
das Eingangsposting lautete :
Hallo Leute, aktuell geht ein Ruck durch die Hauptstadt, der vielleicht auch in anderen Städten und Gemeinden interessant ist. Es geht um die Steuer für unsere geliebten Maschinen. Hier in Berlin wurde nämlich großflächig die anfallende Kfz-Steuer falsch berechnet. Dank eines Quadfreundes ist das nun aufgefallen und ein (bereits mehrfach erfolgreicher) Lösungsweg wurde erarbeitet.
Problem hier in Berlin: Die Zulassungsstelle scheint nicht alle relevanten Fahrzeugdaten an das zuständige Finanzamt weiterzuleiten. Damit erfolgt eine falsche Besteuerung. In meinem Fall 128,00 EUR statt 33,00 EUR bei der 500HO und 228,00 statt 45,00 EUR bei der 850XP. Bei der Zulassung hatte ich noch die "kleinen" Beträge mitgeteilt bekommen (Bescheid über KFZ-Steuer von der Zulassungsstelle), im Bescheid vom Finanzamt dann die mehr als doppelt so teuren.
Und so geht es...
Man prüfe seine Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Kfz-Schein): zu Punkt J sollte eine 89, zu 4 eine 1000 oder 2000, zu 14 ein Strich und zu 14.1 einen Strich haben. ---> jetzt kann man seine KFZ-Steuer noch einmal überprüfen lassen
Begründung: Die 89 steht für die Klasse des Fahrzeugs und wird somit auch über diese Klasse berechnet. Die Klasse 8 also 8900 um genau zu sein, gibt an das es ein Quad bzw. ATV ist. Diese 89 greift aber nur, wenn es zu Punkt 14 und 14.1 einen Emmissionswert gibt. Da aber bei mir/vielen anderen keine Werte drin stehen, muss die 8900 bzw. 89 als T-Klasse behandelt werden.
In der T-Klasse ist es dann die T5 für Fahrzeuge über 40 Km/h. In der T-Klasse wird ausschliesslich nach Gewicht berechnet, da diese Fahrzeuge keinen Emmisionswert haben.
Soweit alles klar? - Dann wird jetzt der Briefumschlag für das Finanzamt gefüllt:
1. Freundliches Anschreiben fertigen, in dem ihr darum bittet euren Bescheid noch einmal zu prüfen, da keine Werte bei 14 bzw. 14.1 vermerkt sind. 2. Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Vor- und Rückseite) beifügen 3. Kopie des KFZ-Steuerbescheides der Zulassungsstelle beifügen
--> Abschicken und warten...
In Berlin hat es bei mir ca. 2 Wochen gedauert und voilà der Änderungsbescheid flattert ins Haus (incl Rückzahlung!)
---------- Danke in diesem Zusammenhang auch noch einmal an "Paintman" und "Fluxus" aus dem Berliner Quadfreunde Forum, die sich die Mühe gemacht haben, das alles zu recherchieren.
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Canonball Mudding Chef
Anzahl der Beiträge : 1810 Anmeldedatum : 23.12.10
Thema: Re: KFZ Steuer für LOF zugelassene ATV/Quads Mi Apr 11, 2012 9:19 am
Gut das ich mit der nicht bekannten Emmissionsklasse einen "Grünen" Aufkleber bekommen habe!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Deutschland, Einigkeit und Auslegungssache......
Ingo
Ralph Mudding Expert
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Thema: Re: KFZ Steuer für LOF zugelassene ATV/Quads Mi Apr 11, 2012 9:21 am
Und was müsste da nun stehen das es seine richtigkeit hat? Weil wenn ich die schon anschreibe dann soll das auch richtig sein.
QSS Greenhorn
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Thema: Re: KFZ Steuer für LOF zugelassene ATV/Quads Mi Apr 11, 2012 9:24 am
Na genau die Werte die bei dir stehen sind die Indizien für eine Besteuerung als sonstiges Fahrzeug, also 11,25€ pro 200kg zulässigem Gesamtgewicht.
Schicke denen einfach eine Kopie vom Fahrzeugschein und deinen Steuerbescheid hin mit der bitte um Prüfung auf Richtigkeit. steht ja weiter oben schon da wie man es machen sollte.
Ralph Mudding Expert
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Thema: Re: KFZ Steuer für LOF zugelassene ATV/Quads Mi Apr 11, 2012 9:35 am
Das war mal ne verständliche Aussage.
Ralph Mudding Expert
Anzahl der Beiträge : 127 Anmeldedatum : 15.10.11 Alter : 51 Ort : MKK
Thema: Re: KFZ Steuer für LOF zugelassene ATV/Quads Mi Apr 11, 2012 8:17 pm
So, hab grade mit dem Finanzamt Hanau telefoniert. Sehr nett die Dame dort :-)
Am 01.07.2010 wurde eine Umstellung vorgenommen. Das FA juckt es dabei auch nicht was das Kraftfahrbundesamt sagt, einstuft oder klassifiziert. Mein ATV wird nach §9 Absatz 1 Nr. 2B eingestuft, also als Leichtkraftfahrzeug (LFZ). Das liegt daran das es ja kein Ackerschlepper ist. Für die ist ein Ackerschlepper was anderes, nämlich ein Traktor, platt gesagt ein Traktor wie man den so kennt. Und damit ist ausgeschlossen das nach Gewicht besteuert wird, es wird nach CCM besteuert. Günstiger in der Steuer kann das ATV nur werden wenn es eine Emmisionsklasse geben würde, die es ja, leider, nicht gibt. Und das ist keine Landessache, sondern das ist Bundesweit einheitlich.
Wenn jetzt jemand noch nach Gewicht versteuert wird, das ist die Aussage der Dame vom FA Hanau, dann ist er bei der Umstellung nur durchgeflutscht, die finden heute noch Quad's/ATV's die falsch besteuert sind. Wenn sich beim FA was ändert, Anschrift oder was anderes, dann fällt das auf und es wird umgestellt auf CCM Versteuerung und es gibt noch ne rückwirkende Nachzahlung. Das kann aber auch ohne Änderung auffallen. Solche Fälle hat die Dame noch heute immer mal wieder.
Also bei mir ist alles richtig und den schriftlichen Einwand kann ich mir sparen.
Also zum günstiger werden, müsste man Polaris dazu bewegen den Fahrzeugen eine Emisionsklasse zuzuordnen.
Mal gespannt was hier andere für Varianten zu Tage fördern...
Nachtrag: Das sagte die Dame auch, selbst ein Landwirt, bekommt ein ATV nicht ohne weiteres nach Gewicht besteuert, was unter anderem auch an der erreichbaren Höchstgeschwindigkeit liegt.
polarislars Mudding Chef
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Thema: Re: KFZ Steuer für LOF zugelassene ATV/Quads Mi Apr 11, 2012 11:27 pm
Ralph schrieb:
... Bundesweit einheitlich...
Soviel dazu, denn in Berlin werden ja momentan alle LOF-ATVs auf Anfrage um Überprüfung auf Gewichtsbesteuerung umgestellt, nachdem sie per CCM bisher versteuert waren... ALLES SEHR UNDURCHSICHTIG!
@QSS: ich hatte das hier ja auch nur gepostet, nachdem ich das im Berliner Forum gelesen habe und sich in meinem Fall eine Steuererleichterung eingestellt hat. Die wollte ich dem Rest der Republik nicht vorenthalten. Die Arbeit mit der Recherche hatten andere findige Leute (denen gebe ich bei der nächsten Tour mal ne Bockwust an der Tanke aus :-P )
Ralph Mudding Expert
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Thema: Re: KFZ Steuer für LOF zugelassene ATV/Quads Do Apr 12, 2012 3:12 am
Also ich glaub das nur wenn ich den Steuerbescheid sehe, der die geänderte Versteuerung belegt.
Es kommt sicherlich auch bei den Finanzbehörden vor, das da mal was falsch läuft und jemand durch das "Raster" fällt. Aber so wirklich vorstellen, das da jetzt masshaft die Quads in Berlin anders versteuert werden, zumal relativ geräuchlos, weil das wäre doch durch die Szene gewandert. Weil wir reden da ja von einer massiven steuerlichen Entlastung. 8x26€ oder 2x11€, wie das bei mir wäre, ist ja nun nicht grade wenig. Und das sich der Staat das entgehen lässt, glaube ich nicht so wirklich dran.
murxer Mudding Looser
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Thema: Re: KFZ Steuer für LOF zugelassene ATV/Quads Do Apr 12, 2012 4:55 am
hallo
wollte heute auch mein Schreiben ans Finanzamt losschicken und hab meinen Steuerbescheid nochmals durchgelesen und ganz unten stand auch die Erläuterung:
Drei - und leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge, die überwiegend zur Beförderung von Personen geeignet sind und bestimmt sin, werden als Personenkraftwagen nach Hubraum besteuert. Das Finanzamt wird bei der Festsetzung und Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer als Bundesfinanzbehörde tätig ( § 18a Abs. 1 Satz 2 Finanzverwaltungsgesetz )
Die Finanzämter sind nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nicht an die verkehrsrechtlichen Einstufungen eines Fahrzeuges durch die Zulassungsbehörde gebunden. Der Bundesfinanzhof hat mit dem Urteil vom 3.4.2001 VII R 7/2 ( BStBl. 2001 II S. 451) entschieden, dass vierrädrige, offene, mit Einzelsitz und Motorradlenker ( Sog. Qurds ) unabhängig von der Verkehrsrechtlichen Einstufung als Personenkraftwagen ( ab 01.07.2010 leichte Fahrzeuge) nach dem Hubraum und Schadstoffklasse zu besteuern sind Ihr Fahrzeug wurde wegen der fehlender Angaben zur Schadstoffausstoß nicht als Schadstoffarm anerkannt.
darum meine Frage ? Hat jemand auch den Zusatz Erläuterung auf seinen Steuerbescheid stehen.
mg Bernhard
Ralph Mudding Expert
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Thema: Re: KFZ Steuer für LOF zugelassene ATV/Quads Do Apr 12, 2012 5:24 am
Genau das steht bei mir auch drin.
Und wenn man in Netz sucht, finden sich auch überall nur diese Aussagen. Nur in einem Forum steht das, was der Threadersteller hier geschrieben hat.
Canonball Mudding Chef
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Thema: Re: KFZ Steuer für LOF zugelassene ATV/Quads Do Apr 12, 2012 6:55 am
Hier mein Scan: EUR 45,- für die XP850er pro Jahr:
Ingo
QSS Greenhorn
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Thema: Re: KFZ Steuer für LOF zugelassene ATV/Quads Do Apr 12, 2012 9:22 am
Zitat :
Die Finanzämter sind nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nicht an die verkehrsrechtlichen Einstufungen eines Fahrzeuges durch die Zulassungsbehörde gebunden.
Das heißt ja nur das je nach Finazamt entschieden wird. Das Finazmat in der Stadt XY meint dann eben sie müßten es so machen und in der Stadt YZ die machen es dann eben doch wieder anders.
Woraus ist es dem Finazamt aus den Daten der Zulassung heraus, also die Daten die sie zur Steuerfestsetzung brauchen, ersichtlich, dass es sich um ein Quad/ATV handelt? Für sie ist ja eigentlich nur der Fahrzeugtyp und die Emissionklasse interessant! Das Wort Quad darf man beim Fianzamt gar nicht in den Mund nehmen, es handelt sich bei dem Fahrzeug um eine Zugmaschine, so wie es auch in der Zulassung steht. Ok, bei einem Quad was ein zulässiges Gesamtgewicht von nichtmal 400kg hat, da seh ich das ein, aber bei den Polis reden wir von etwa 600kg aufwärts bis über eine Tonne (Ranger). Es gibt auch kleine Traktoren mit einem Gesamtgewicht von weit unter einer Tonne nd dann redet doch da auch keiner von einem Fahrzeug zur Personenbeförderung. Wieso soll ich dann einen Nachweis erbringen das ich das Fahrzeug ausschließlich als Zugfahrzeug nutze? Bei einem herkömmlichen Traktor fragt doch auch keiner und mit dem könnte ich ja genausogut auch nur zur Personenbeförderung rumfahren. Das es sich bei den ATV/UTVs nun mal um eine föllig neue Fahrzeugklasse handelt, die mit einem Motorrad außer vileiecht dem Lenker rein gar nichts gemeinsam haben, versteh ich nicht wieso da immer die parallene zum Motorrad gezogen werden. Gut bei einem reinen Sportquad ist auch noch der Motor einem Motorrad ähnlich. Aber auch ein Trkator hat ein Lenkrad, ist es deshalb das gleiche oder gleichgestellt wie ein PKW oder LKW, bloß weil die auch einen Lenker haben?
Ich werd jetzt mal abwarten bis die Tage die ersten neuen Steuerbescheide bei uns ausgestellt werden. Bisher wurden die Fahrzeuge ja auch nach Hubraum besteuert, aber laut Auskunft der Dame vom FA soll es ja jetzt nicht mehr so sein, zumindet in unserem Landkreis. Wieso darf eine Behörde(FA) die Entscheidung einer anderen Behörde(Zulassungstelle) anzweifeln? Das ist nur eine rethorische Frage.
Hier mal das Gerichtsurteil: http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_2001/XX010451.HTM
Ich möchte hier auch nicht anfachen oder falsche Hoffnungen wecken, ich bezeíehe mich nur auf die Aussage des Finazamtes meines Kreises. Aber siehe Ingo scheint es ja anderswo nun auch schon so zu sein.
Ralph Mudding Expert
Anzahl der Beiträge : 127 Anmeldedatum : 15.10.11 Alter : 51 Ort : MKK
Thema: Re: KFZ Steuer für LOF zugelassene ATV/Quads Do Apr 12, 2012 9:39 am
Eigentlich sollte man schlafende Hunde ja nicht wecken. Aber langsam bekommt man den Eindruck das da, in welche Richtung auch immer, was falsch läuft. Es kann ja nicht sein das die Regelungen "Bundeseinheitlich" sind und dann jedes Finanzamt das macht wie es sich das grade denkt.
Vielleicht sollte man da wirklich mal beim Verkehrsministerium, Finanzministerium weiß der Geier wo noch fragen, wie es sein kann das eine Bundeseinheitliche Regelung/Gesetz überall anders gehandhabt wird. Weil von Steuergerechtigkeit kann da ja nun wirklich keine Rede mehr sein.
pucky7 Mudding Chef
Anzahl der Beiträge : 229 Anmeldedatum : 20.06.10 Alter : 48 Ort : Eichsfeldkreis
Thema: Re: KFZ Steuer für LOF zugelassene ATV/Quads Do Apr 12, 2012 8:58 pm
Polaris#1 schrieb:
Man prüfe seine Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Kfz-Schein): zu Punkt J sollte eine 89, zu 4 eine 1000 oder 2000, zu 14 ein Strich und zu 14.1 einen Strich haben. ---> jetzt kann man seine KFZ-Steuer noch einmal überprüfen lassen
Begründung: Die 89 steht für die Klasse des Fahrzeugs und wird somit auch über diese Klasse berechnet. Die Klasse 8 also 8900 um genau zu sein, gibt an das es ein Quad bzw. ATV ist. Diese 89 greift aber nur, wenn es zu Punkt 14 und 14.1 einen Emmissionswert gibt. Da aber bei mir/vielen anderen keine Werte drin stehen, muss die 8900 bzw. 89 als T-Klasse behandelt werden.
In der T-Klasse ist es dann die T5 für Fahrzeuge über 40 Km/h. In der T-Klasse wird ausschliesslich nach Gewicht berechnet, da diese Fahrzeuge keinen Emmisionswert haben.
Hmmm, da mein Bescheid noch keine Bestandskraft erlangt hat, würde ich es jetzt halt auch nochmal versuchen mit nem Einspruch. Allerdings steht bei mir zu 14 "Emissionsklasse nicht bekannt" und zu 14.1 steht "0088".
Auch bei mir "Erläutert" das FA das mein Fahrzeug in die Gruppe der leichten drei- und vierrädrigen Kfz fällt, die überwiegend zur Beförderung von Personen geeignet und bestimmt sind. § 8 Nr. 1b KfzStG regelt hier ausdrücklich, dass für diese Fahrzeuge als Bemessungsgrundlage der Steuer Hubraum und Emmissionsklasse gilt! Leider! Anzuwenden ab dem 01.07.2010! § 9 (1) Nr. 2 a) ee) regelt dann auch, dass wenn keine Einordnung in eine Emmissionsklasse nach Doppelbuchst. aa bis dd möglich ist, die 25,36 € angesetzt werden müssen.
Von daher ist die Aussage, dass die Quads und ATV´s nach Gewicht besteuert werden müssen m.E. leider rechtlich falsch!
Einziger Ansatzpunkt aus meiner Sicht ist die Frage, habe ich ein leichtes vierrädriges Kraftfahrzeug, was überwiegend der Beförderung von Personen dient. Da hat man sich ja meines Wissens zu europaweit vor einigen Jahren ausgelassen, weil der Typ mit der Suzi geklagt hatte. Nu ist ne X2 sicherlich nicht unbedingt ein Sportquad, aber diese Diskussion wollte ich nicht vor dem Finanzgericht führen wollen.
Was Berlin da gerade macht ist aus meiner Sicht also völliger Blödsinn, gleichwohl es mir lieber wäre, mein FA würde diesen Blödsinn auch machen. Gern hätte ich eine schlüssigere Begründung von Polaris#1 bekommen.
Also, was nu machen?
polarislars Mudding Chef
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Thema: Re: KFZ Steuer für LOF zugelassene ATV/Quads Do Apr 12, 2012 9:36 pm
Ich merke schon, dass es ein sehr kompliziertes Thema ist, das obwohl es einheitlich geregelt sein sollte bei weitem nicht ist.
Aus diesem Grund bitte ich noch einmal folgendes zu beachten: ICH habe diese Infos aus einem Berliner Quadforum. Hier in BERLIN lässt sich das Finanzamt (scheinbar nachdem sie es bisher ja richtig gemacht haben) darauf ein die Fzg nach Gewicht zu versteuern. Weil Geld an vielen Stellen knapp ist, dachte ich, dass es vielleicht auch für andere Quadfahrer interessant ist. Die RECHERCHE zu diesem Thema haben andere übernommen. Ich habe das hier nur reingestellt und den beiden Aktiven aus Berlin Credit gegeben!!!
Und damit der Rest von euch nicht denkt ich erzähl hier nur... anbei die beiden Änderungsbescheide...
Polaris SM850XP
Polaris SM500HO
Was nun jeder macht ist seine Sache... Ich habe bereits die teure/für mich "schlechte" Seite erlebt und bin nun froh. Wenn das FA mir nun schreibt, dass sie sich geirrt haben, dann hab ich halt Pech und überweise wieder meine Steuererstattung. Bis dahin hau ich die für Super95 auf den Kopf
Teakwondoboy Mudding Chef
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Thema: Re: KFZ Steuer für LOF zugelassene ATV/Quads Do Apr 12, 2012 9:38 pm
Ist ja auch nicht schlecht ich meine teurer werden kanns ja nicht ne...
Probieren etweder man kommt durch oder eben nicht
Smartie Mudding Chef
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Ich sehe es auch so, wie die Hauptmeinung. Einfach probieren und wenn klappt, ist es doch gut.
Meine 850 ist nach neuer Richtlinie eingestuft, die 500er war nach Gewicht, die Outlaw aber auch nach 4-Rad mit 26 Euro.
Mal sehen, wie das mit der Scrambler wird, die hoffentlich bald kommt.
Wie ich dem Scan von Lars entnommen habe, ist dieses auch ein endgültiger Bescheid,; wir hatten ja die Diskussion schon in einem anderen Thraed.
pucky7 Mudding Chef
Anzahl der Beiträge : 229 Anmeldedatum : 20.06.10 Alter : 48 Ort : Eichsfeldkreis
Thema: Re: KFZ Steuer für LOF zugelassene ATV/Quads Sa Apr 14, 2012 3:34 am
Polaris#1 schrieb:
Ich merke schon, dass es ein sehr kompliziertes Thema ist, das obwohl es einheitlich geregelt sein sollte bei weitem nicht ist.
Aus diesem Grund bitte ich noch einmal folgendes zu beachten: ICH habe diese Infos aus einem Berliner Quadforum. Hier in BERLIN lässt sich das Finanzamt (scheinbar nachdem sie es bisher ja richtig gemacht haben) darauf ein die Fzg nach Gewicht zu versteuern. Weil Geld an vielen Stellen knapp ist, dachte ich, dass es vielleicht auch für andere Quadfahrer interessant ist. Die RECHERCHE zu diesem Thema haben andere übernommen. Ich habe das hier nur reingestellt und den beiden Aktiven aus Berlin Credit gegeben!!!
Hi Polaris#1 !
Das war doch nicht böse gemeint! Ich freu mich ja auch für Euch, die Ihr die preiswerteren Möglichkeiten habt. Ich hatte ja auch Hoffnung, als ich Deine Infos gelesen habe. Nur war ich halt umso enttäuschter, dass das Finanzamt Berlin jetzt scheinbar was falsches macht. Hatte eher gehofft die machen es richtig, und ich kann mein FA auch überzeugen. Sehe da nur wie von mir am Gesetz schon beschrieben wenig Hoffnung. Leider.
Trotzdem immer weiter berichten, wenn sich an der Front was entwickelt!
Gruß Fred!
murxer Mudding Looser
Anzahl der Beiträge : 30 Anmeldedatum : 16.11.11 Ort : Gemünden
Thema: Re: KFZ Steuer für LOF zugelassene ATV/Quads Fr Apr 20, 2012 8:33 am
hallo
hab es mal probiert heute kam Schreiben vom Finanzamt zurück der Text lautete:
Nach Mitteilung der Zulassungsbehörde ist das Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen xxxxxxx ab dem 01.011.2011 verkehrsrechtlich als Zugmaschiene LOF Geräteträger (Zkw) eingestuft.
Die Finanzbehörden sind nach ständiger hochrichterlicher Rechtsprechung an die verkehrs- rechtlichen Einstufungen bzw. an die Bezeichnung des Fahrzeuges in den Fahrzeugpapieren nicht gebunden (vgl. BFH-Urteile vom 30.09.1981 BStBl 1982 II, S. 82 und vom 29.04.1997 , BStBl II 2001 , S 368).
Die kraftfahrzeufsteuerliche Entscheidung, ob das Fahrzeug nach Hubraum ( § 8 Nr. 1 KraftStG) oder nach zulässigen Gesamtgewicht ( $8 Nr. 2 KraftStG) zu versteuern ist, richtet sich ausschließlich nach den objektiven Beschaffenheitskriterien des Fahrzeuges ( Bauart, Einrichtung, Erscheinungsbild) unter Berücksichtigung aller relevanten Merkmale in ihrer Gesamtheit ( BFH- Urteil vom 01.08.2000, BStBl 2001, S 72 ) Auf die tatsächliche Verwendung des Fahrzeuges kommt es nicht an, da § 1 Abs. Nr. 1 KraftStG nur auf das "Halten" das Fahrzeuges abgestellt ( BFH- Urteil vom 05.05.1989, BStlBl II 1998, S 489 ).
Wie bereits im Kraftfahrzeugsteuerbescheid vom XXXX ausführlich unter Punkt " Erläuterungen" dargestellt, werden sog. Qurds ( ATV u.ä. ) nach Hubraum besteuert
Einen Antrag auf Neubesteuerung der Steuer gem § 12 Abs. 2 Nr. 1 kann ich deshalb nicht entsprechen.
war halt ein Versuch !!!!! der kannte sich wohl gut mit Gesetzestext aus mg Bernhard
pucky7 Mudding Chef
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Tja so ist das halt. So hab ich es ja auch schon geschrieben. Leider wird das so vom Gesetz gedeckt. Da wo es halt günstiger läuft pennen die Finanzbeamten. Aber immerhin haben einige von uns ja Glück. Wundert mich nur, dass die Ämter der Bundeshauptstatt dass noch nicht gerafft haben.
rolan
Anzahl der Beiträge : 4 Anmeldedatum : 25.09.12
Thema: Re: KFZ Steuer für LOF zugelassene ATV/Quads Di Sep 25, 2012 10:10 am
Hallo an alle Polaris und ATV Freunde,
ich habe auch vom FA Köln Steuerbescheid erhalten und klar - als PKW bzw. nach ccm versteuert. Ich wollte auch mal mit Einspruch versuchen.
Jedoch, alle reden hier von "KFZ-Steuerbescheid der Zulassungsstelle". So was habe ich gar nicht hier in Köln erhalten!?
Hat sich etwas geändert oder ist das von ZulStelle abhängig?
So wie ich die behörde in Kölne kenne, ist eine NEIN schön vorprogramiert, aber versuchen kann ich ...
armin.p Mudding Chef
Anzahl der Beiträge : 747 Anmeldedatum : 02.08.10 Alter : 35 Ort : 92507 Nabburg
Thema: Re: KFZ Steuer für LOF zugelassene ATV/Quads Di Sep 25, 2012 6:23 pm
Hi rolan!währe schön wennste dich irgwann nochmal kurz mit nem tread vorstellen würdest! nen steuerbescheid von der zulassungsstelle hab ich auch nicht bekommen hab dann einfach das musterschreiben bisschen umgebaut und nur ne kopie vom fahrzeugschein mitgeschickt und siehe da, es hat funktioniert!
rolan
Anzahl der Beiträge : 4 Anmeldedatum : 25.09.12
Thema: Re: KFZ Steuer für LOF zugelassene ATV/Quads Di Sep 25, 2012 9:30 pm
Bezüglich Steuer, ich werde auch den Schreiben "umbauen" und ... mal sehen
Holzjäger Mudding Expert
Anzahl der Beiträge : 178 Anmeldedatum : 16.02.12 Alter : 55
Thema: Re: KFZ Steuer für LOF zugelassene ATV/Quads Di Sep 25, 2012 9:50 pm
Hallo, nach dem ich meinen Steuerbescheid erhalten hatte und dieser nach Hubraum berechnet wurde, habe auch ich Einspruch erhoben. Nun kam die Antwort vom Finanzamt Staßfurt(Salzlandkreis, Sachsen Anhalt). Mein Einspruch wurde abgewiesen, mit der Begründung das Sie nicht an die Bezeichnung des Fahrzeuges in den Fahrzeugpapieren gebunden sind. Zugelassen ist es nach Lof. Desweiteren wurde die Einstufung ab dem 01.07.2010 neu geregelt und danach bilden diese Fahrzeuge eine eigene Gruppe und werden nach Hubraum besteuert. Festgestellt wurde das mein Fahrzeug ein Quad ist. scratch
jumanschi Greenhorn
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Thema: Re: KFZ Steuer für LOF zugelassene ATV/Quads Mo Okt 08, 2012 3:50 am
Ich habe auch Einspruch eingelegt, und siehe da, anstatt 202€ muss ich jetzt nur noch 45€ bezahlen für meinen RZR-S, das ist doch mal ein netter Zug!
konsolenritter Mudding Chef
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Thema: Re: KFZ Steuer für LOF zugelassene ATV/Quads Mo Okt 08, 2012 4:43 am
Hast Du beim RZR irgendwie anders argumentiert in deinem Widerspruch?
jumanschi Greenhorn
Anzahl der Beiträge : 12 Anmeldedatum : 13.01.12
Thema: Re: KFZ Steuer für LOF zugelassene ATV/Quads Mo Okt 08, 2012 6:35 am
konsolenritter schrieb:
Hast Du beim RZR irgendwie anders argumentiert in deinem Widerspruch?
Nein, genau so wie von deth stroke hier im Thread beschrieben, kurz aufs Fax und gut wars!
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Thema: Re: KFZ Steuer für LOF zugelassene ATV/Quads