Anzahl der Beiträge : 28 Anmeldedatum : 01.03.11 Alter : 55 Ort : Thüringen
Thema: Kleine Kennzeichen für Lof!!! Do Feb 21, 2013 6:17 am
Hallo liebe Gemeinde, wie im Thema schon zu lesen, ist es nun seit 1.11.2012 möglich, Dank Änderung der Fahrzeugzulassungsverordnung, für LoF zugelassene Fahrzeuge über 40 km/h ein verkleinertes Kennzeichen zu bekommen! Die 40 km/h Beschränkung ist weggefallen! Rechtsgrundlage ist die Änderung der Anlage 4 Abschnitt1 Nr.1 Satz 2 zur FZV die besagt, daß verkleinerte Kennzeichen Fahrzeugen nach §10 Absatz 6 Nr.3 zugeteilt werden dürfen!
Unsere Polis fallen unter die dort genannte Richtlinie 2003/37/EG. Dort gibt es die Beschränkung von 40 km/h nicht! (Europäische Fahrzeugklasse T5) Dort steht auch nichts von tatsächlicher Nutzung in der Landwirtschaft oder Ähnliches! Ich hab zwar auch schon gelesen, dass sich verschiedene Zulassungsstellen noch weigern, aber wer will, kann es ja mal versuchen! Nur nicht Abwimmeln lassen! Auf Antwort des zuständigen Ministeriums warte ich noch, hatte ich mal diesbezüglich angeschrieben. Werde dann nochmal Bescheid geben, wenn ich was Amtliches habe!
War heute auf meiner Zulassungsstelle, 10 Minuten war alles erledigt! Kuchenblech wurde durch ein mit 130x255mm ersetzt. 130x240mm geht auch, aber leider ist meine Kennung zu lang.
zur Info: GILT NUR FÜR LOF!
Cappo Mudding Expert
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Thema: Re: Kleine Kennzeichen für Lof!!! Do Feb 21, 2013 8:39 am
Das wäre ja Klasse wenns klappt Ich war schon 2 mal bei der Zulassungsstelle und habe ewig mit denen diskutiert,nichts zu machen.(letztes jahr im Sommer) Halt uns auf dem Laufenden Danke
Das Tier Admin
Anzahl der Beiträge : 3501 Anmeldedatum : 22.09.09 Alter : 61 Ort : Hagen
Thema: Re: Kleine Kennzeichen für Lof!!! Do Feb 21, 2013 8:49 am
Schei......e Und ich hab heute noch eine LOF Zulassung gemacht. Auch nen Kuchenblech noch bekommen
newyorker Mudding Looser
Anzahl der Beiträge : 28 Anmeldedatum : 01.03.11 Alter : 55 Ort : Thüringen
Thema: Re: Kleine Kennzeichen für Lof!!! Do Feb 21, 2013 9:08 am
Mach ich auf jeden Fall...., wie gesagt, bei mir ging`s ohne Probleme...! Beweis:
850erENE Mudding Chef
Anzahl der Beiträge : 282 Anmeldedatum : 09.01.12 Alter : 41 Ort : Ennepetal
Thema: Re: Kleine Kennzeichen für Lof!!! Do Feb 21, 2013 8:28 pm
Danke für die Info... ich nehme an das gilt auch für vorne, weil ich weiß das bei einigen Land und Forstwirtschaftlichen Maschinen es zwischen vorne und hinten Unterschiede gibt.
ich denke ich werde das auch mal angehen.
gruß tobi
karsten Greenhorn
Anzahl der Beiträge : 19 Anmeldedatum : 08.01.12 Alter : 51
Thema: Re: Kleine Kennzeichen für Lof!!! Do Feb 21, 2013 11:13 pm
Guten Morgen
Ja das gibt es auch für Vorne ich hab beide schon dran. Laut Aussage von der Zulassungsstelle hier bei uns in Berlin soll es aber wieder geändert werden. Also nicht zu lange warten Also man sollte es ausnutzen und schnell tauschen.
Ich hab dann ne E-mail zur Zulassungsstelle geschickt
Als Antwort bekam ich dann das :
Zitat :
Sehr geehrter Herr ..........,
bezugnehmend auf Ihre Anfrage mit e-mail vom 13. d.M. kann ich Ihnen mitteilen, dass Sie für Ihre LOF Zugmaschine Polaris mit dem amtl. Kennz. B XX 123 zwei verkleinerte zweizeilige Kennzeichen in den Maßen 255x130 mm beantragen können.
Legen Sie zu diesem Zweck bitte die bisherigen Schilder zur Entwertung, die neuen zwecks Stempelung und den Fahrzeugschein im Erdgeschoß Raum E.34 oder E.35 des Landesamts für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, Ref. Kfz-Zulassung, Ferdinand-Schultze-Str. 55, 13055 Berlin, zu den unten angegebenen Öffnungszeiten vor. Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Die Kosten betragen hierfür 5,60 €.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Stemmer
Tel.: 030 / 90269-3373
Fax: 030 / 90269-3391
Web: www.berlin.de/labo
Öffnungszeiten:
Mo. 07:30 - 15:00 Uhr
Di. 07:30 - 18:00 Uhr
Mi. 07:30 - 15:00 Uhr
Do. 07:30 - 18:00 Uhr
Fr. 07:30 - 13:30 Uhr
lg Karsten
newyorker Mudding Looser
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Thema: Re: Kleine Kennzeichen für Lof!!! Fr Feb 22, 2013 2:07 am
Hallo, ja, ich hätte für vorne auch ein bekommen, wollte ich aber nicht!
Zitat :
Laut Aussage von der Zulassungsstelle hier bei uns in Berlin soll es aber wieder geändert werden.
Da bin ich dann aber mal auf die Begründung gespannt...!
Gruß Micha
Canonball Mudding Chef
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Thema: Re: Kleine Kennzeichen für Lof!!! So Feb 24, 2013 9:51 pm
Hier die Aussage aus Hessen: Sehr geehrter Herr Unger,
dadurch, dass die Erwähnung der 40 km/h-Beschränkung in der Anlage 4 FZV zum 01.11.2012 weg gefallen ist, könnte man es so heraus lesen. Fakt ist jedoch, dass die beiden in § 10 Abs. 6 Nr. 3 FZV genannten Richtlinien sich auf lof Zugmaschinen von 6 bis 40 km/h beziehen. Dadurch, dass es dort bereits festgelegt ist, kann es in der Anlage 4 entfallen; es wäre sonst doppelt. Ihr Quad mit einer zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von 105 km/h fällt nicht in die Definition der RL 2003/37/EG und RL 2009/63/EG und kann kein verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
HOCHTAUNUSKREIS - DER LANDRAT -
DethStroke Mudding Chef
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Thema: Re: Kleine Kennzeichen für Lof!!! Mo Feb 25, 2013 1:04 am
Na das war ja abzusehen dass ein Bundesland oder auch Kreis das anders sieht.
DethStroke Mudding Chef
Anzahl der Beiträge : 2270 Anmeldedatum : 07.02.11 Alter : 32 Ort : Berlin
Thema: Re: Kleine Kennzeichen für Lof!!! Mo Feb 25, 2013 1:06 am
Na das war ja abzusehen dass ein Bundesland oder auch Kreis das anders sieht.
newyorker Mudding Looser
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Thema: Re: Kleine Kennzeichen für Lof!!! Mo Feb 25, 2013 1:44 am
In der Richtlinie 2003/37/EG gibt es die Beschränkung eben nicht!!!!! Wieso gibt es sonst die Fahrzeugklasse T5 (Zugmaschinen über 40 km/h)??? Das würde ich mal nachfragen!
Canonball Mudding Chef
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Thema: Re: Kleine Kennzeichen für Lof!!! Mo Feb 25, 2013 2:46 am
Was stimmt ist: - § 10 Abs. 6 Nr. 3 FZV genannten Richtlinien beziehen sich auf lof Zugmaschinen von 6 bis 40 km/h.
newyorker Mudding Looser
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Thema: Re: Kleine Kennzeichen für Lof!!! Mo Feb 25, 2013 3:07 am
Richtlinie 2003/37/EG:
Artikel 1 Geltungsbereich (1) Diese Richtlinie gilt für die EG-Typgenehmigung von Fahrzeugen, unabhängig davon, ob sie in einer oder in mehreren Stufen gefertigt werden. Sie gilt für Fahrzeuge im Sinne des Artikels 2 Buchstabe d) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mindestens 6 km/h. Diese Richtlinie gilt ferner für die EG-Typgenehmigung von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten, die für diese Fahrzeuge bestimmt sind. . . ANHANG II KAPITEL A Definition der Fahrzeugklassen und -typen A. Die Fahrzeugklassen werden wie folgt definiert: 1. Kl a s s e T : Z ugma s c h i n e n a u f Rä d e r n: . . . — Klasse T5: Zugmaschinen auf Rädern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 40 km/h.
Anlage 4 FZV: Abschnitt 1 Gemeinsame Vorschriften 1. Abmessungen Die Maße der Kennzeichenschilder betragen für: a) einzeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 520 mm, Höhe: 110 mm b) zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 340 mm, bei zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen 280 mm, Höhe: 200 mm c) Kraftradkennzeichen: Mindest-/Größtmaß der Breite: 180mm/220mm, Höhe: 200 mm d) verkleinerte zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 255 mm, Höhe: 130 mm. Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen dürfen nur für Leichtkrafträder sowie für Fahrzeuge nach § 10 Absatz 6 Nummer 3 zugeteilt werden.
§ 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen ...(6) Die Anbringung und Sichtbarkeit des hinteren Kennzeichens muss entsprechen:
..3 bei Fahrzeugen nach Maßgabe der Richtlinie 2003/37/EG sowie Fahrzeugen, die nach den Baumerkmalen ihres Fahrgestells diesen Fahrzeugen gleichzusetzen sind, den Anforderungen der Richtlinie 2009/63/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über bestimmte Bestandteile und Merkmale von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern (ABl. L 214 vom 19.8.2009, S. 23) in der jeweils geltenden Fassung,
Wo steht da was von 40 km/h?
Dein Fahrzeug entspricht sehr wohl der Maßgabe der Richtlinie 2003/37/EG! (T5) und den Anforderungen bzgl. Schallzeichen, Achsen usw. der 2009/37/EG ebenfalls, nur, dass hier die 40km/ Beschränkung vorhanden ist, was aber für die weiteren Anforderungen darin irrelevant ist.
Gruß Micha
DethStroke Mudding Chef
Anzahl der Beiträge : 2270 Anmeldedatum : 07.02.11 Alter : 32 Ort : Berlin
Thema: Re: Kleine Kennzeichen für Lof!!! Mo Feb 25, 2013 4:16 am
Jep so würde ich dass auch deuten, wenn selbst Berlin.dass so macht will dass was heißen die habend sich sonst immer so affig.und finden einem Grund.dir dies zu.verwehren
Tobias X2 Mudding Chef
Anzahl der Beiträge : 226 Anmeldedatum : 25.03.11 Alter : 40 Ort : LK Peine
Thema: Re: Kleine Kennzeichen für Lof!!! Mo Feb 25, 2013 4:45 am
also bei mir habe ich's auch ohne Probleme bekommen und habe nun Vorne und hinten die kleinen Kennzeichen montiert...
das ist ein Gesetzt an das sich alle Ämter halten müssen!
Quelle qfn2.de:
"Hallo freunde,
ich habe gestern mit dem Verkersministerium Düsseldorf telefoniert da sich die zulassungsstelle in siegen auch getreubt hat mir ein kleines nummerschild abzustempeln. hier nochmal der text zur änderung der FZV
a) Verkleinertes Euro-Kennzeichen für Leichtkrafträder.
b) Mit der 1. VO zur Änderung der FZV und anderer
straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, in Kraft seit 01.11.2012,
können verkleinerte Euro-Kennzeichen für land- oder forstwirtschaftliche
Zugmaschinen bzw. Anhänger auch bei bauartbedingter
Höchstgeschwindigkeit über 40 km/h verwendet werden (die
Geschwindigkeitsbegrenzung ist entfallen).
Die Verpflichtung Geschwindigkeitsschilder anzubringen (§ 58 StVZO),
besteht generell für mehrspurige Kraftfahrzeuge bis zu einer
Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Hiervon ausgenommen sind jedoch
ausdrücklich lof-Zugmaschinen bis 32 km/h. Quad`s die hinsichtlich ihrer
Fahrzeugklasse als lof-Zugmaschine eingestuft sind, dürfen auch solche
und siehe da, es geht doch wenn man am ball bleibt kommt man auch ans ziel.
der mann vom verkersministerium hat sich selber erst nochmal schlau machen müssen und wir haben heute mittag nochmal miteinander telefoniert.
es ist gesetz das in ganz deutschland die neue regelung greift.
alle die ein Lof-Zugmaschine haben bekommen die verkleinerten euro kennzeichen. "
newyorker Mudding Looser
Anzahl der Beiträge : 28 Anmeldedatum : 01.03.11 Alter : 55 Ort : Thüringen
Thema: Re: Kleine Kennzeichen für Lof!!! Mo Feb 25, 2013 6:40 am
So, hier nochmal was von offizieller Seite!
"Sehr geehrter Herr XXXXX,
die von Ihnen an das BMVBS gerichtete Anfrage wurde dem zuständigen Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr übersandt.
Da dieses Thema aktuell gerade in vielen Bundesländern diskutiert wird, wurde es auf die Tagesordnung des Bund-Länder-Fachausschusses "Technisches Kraftfahrtwesen" am 5./6. März 2013 gesetzt. Dort beraten die Ländervertreter, um letztendlich zu einer bundesweit abgestimmten Lösung zu gelangen."
Was dabei allerdings herauskommt sei mal dahingestellt! Ich werde informiert und werde euch natürlich berichten...!
Bis dahin, einfach probieren, was man hat, hat man...!
Gruß Micha
Ralph Mudding Expert
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Thema: Re: Kleine Kennzeichen für Lof!!! Mo Feb 25, 2013 8:34 pm
Ich musste vorne bis Juni letztes Jahr noch ein rechteckiges dran machen. Laut Zulassungsstelle ginge nur das. Dann meinte jemand das wäre egal, seitdem habe ich vorne ein schmales wie am Auto. Hinten wie gehabt das rechteckige. Das werde ich auch so lassen.
SportsMax Mudding Looser
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Thema: kleines Kennzeichen für LoF So März 03, 2013 8:26 am
Die kleinen Kennzeichen für als Lof zugelassene Fahrzeuge sind nur dann möglich wenn zu der Buchstabenkombination für den entsprechenden Landkreis noch höchstens drei weitere Zeichen - Buchstaben oder Zahlen - kommen. Bei meiner SPM 850 hat´s Problemlos geklappt
SportsMax
schlammperle Mudding Chef
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Thema: Re: Kleine Kennzeichen für Lof!!! So März 03, 2013 12:01 pm
Vorne schmales langes wegen Seilwinde,hinten schmales langes damit mann den gammligen Auspuff nicht sieht.